1. |
Das Mindestalter zum Prüfungstermin muss 16 Jahre betragen. Als Minderjährigermüssen Sie eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei der Anmeldung zum Ausbildungslehrgang vorlegen.
Alle Teilnehmer müssen körperlich und geistig in der Lage sein, eine Jagdwaffe sicher führen zu können. Ihr Leumund muss einwandfrei sein. |
2. |
Die Teilnahme an der Ausbildung sollte bis 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs beim Betreiber gemeldet sein.
Kurzfristige Anmeldungen sind zeitnah zum Lehrgangsbeginn nach Rücksprache möglich.
Die Gesamtsumme für die Ausbildung ist auf das Konto der Jagdschule Erzgebirge (später nur noch Jagdschule genannt) nach Anmeldung zu überweisen, oder zu Beginn des Lehrganges in Bar zu entrichten.
Der Preis beinhaltet nur die reine Unterrichtsgebühr.
Im Lehrgangspreis sind Versicherungen, Waffenausleihgebühren, Unterrichtsmaterialien, Unterbringungs- und Verpflegungskosten nicht enthalten. |
3. |
Der Lehrgang wird bei einer Mindestteilnehmerzahl von 5 (fünf) Personen durchgeführt. Sollten sich für den Kurs weniger Teilnehmer anmelden, kann die Jagdschule den Lehrgang absagen. Die bereits gezahlten Beträge werden zinslos zurückgezahlt. |
4. |
Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, oder sonstiger, von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche, noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Evtl. bisher bezahlte Gebühren werden in solch einem Fall zinslos zurückerstattet. |
5. |
Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden, ganz gleich, ob diese bei der theoretischen, praktischen, oder auch Schiessausbildung entstanden sind. Hierbei sind auch Schäden bei Wegeunfällen und an teilnehmereigenen Kraftfahrzeugen inbegriffen. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadenersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Jagdschule schließt die Haftung für vom Teilnehmer zum Kurs mitgebrachten Waffen, Ferngläser, Computern, Werkzeugen, Arbeitsmaterialien und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder Lehrbeauftragten der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde. |
6. |
Die Jagdschule empfiehlt den Teilnehmern an einem Ausbildungslehrgang, für die Zeit vom Beginn des Lehrganges bis zum Abschluss der Prüfungen, den Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung, ggf. Jagdhaftpflichtversicherung, mit ausreichendem Versicherungsschutz. Es besteht die Möglichkeit, in der Schule eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie ist vor der Prüfungszulassung nachzuweisen und erfolgt auf Kosten des Kursteilnehmers. |
7. |
Melden sich für den betreffenden Kurs mehr Teilnehmer an, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Kurses teilnehmen können, darf die Jagdschule die Anmeldung ablehnen, bzw. einen Ausweichtermin anbieten. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich. Ist dem Teilnehmer eine Kursteilnahme aus ihm wichtigen Gründen nicht möglich und teilt er dieses erst innerhalb 15 Tagen vor Kursbeginn der Jagdschule durch einen eingeschriebenen Brief mit, verfällt die Hälfte der eingezahlten Komplettgebühr. Erfolgt die Abmeldung innerhalb 5 Tagen vor Kursbeginn, ist der gesamte Komplettpreis verfallen. Der angemeldete Teilnehmer kann allerdings eine Ersatzperson benennen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktritts-versicherung, entsprechende Formulare senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu. |
8. |
Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen, aktiven Zusammenarbeit, sowohl mit den Lehrkörpern, wie auch mit den anderen Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Sollte ein Ausbildungsteilnehmer während eines Kurses ausfallen (Krankheit), so muss er die ihm fehlenden Pflichtstunden nachholen. Dies kann nach Vereinbarung im Einzelunterricht erfolgen und ist kostenpflichtig. |
9. |
Die Benutzung des Schießstandes und die Teilnahme am Schießbetrieb erfolgt für die Teilnehmer des jeweiligen Kurses prinzipiell auf eigene Gefahr. Das Betreten des Schießstandes ist ausschließlich nur bei gleichzeitiger Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Nur der jeweilige Schütze darf den Schießstand zur Schußabgabe der geforderten Disziplin betreten. Allen anderen Teilnehmern am jagdlichen Schießen ist der Aufenthalt jeweils nur ausschließlich im Vorraum der Schießanlage, oder an den vom Lehrbeauftragten näher bezeichnenden Plätzen erlaubt.
Auf dem Schießstand wird das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben. Spätere gesundheitliche Folgen und entstandene Hörschäden können weder dem Betreiber der Schießanlage, noch der Jagdschule angelastet werden. |
10. |
Das Schießen erfolgt ausschließlich mit auf dem Schießstand zugelassenen Waffen und der dafür zugelassenen Munition. Das Lehrgangsschießen im Rahmen der Schießausbildung erfolgt an vier Tagen des Lehrganges und dabei ausschließlich mit den von der Jagdschule, bzw. des vom Schießstand zur Verfügung gestellten Waffen. Die Verwendung von vom Teilnehmer mitgebrachten Waffen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des verantwortlichen Seminarleiters.
Durch Lehrgangsteilnehmer selbst organisierte Schießveranstaltungen, die zum Übungszweck für die bevorstehende Jägerprüfung abgehalten werden und werden sollten, sind nicht Bestandteil der Ausbildung und erfolgen somit in eigener Regie und ausschließlich auf eigene Gefahr des teilnehmenden Schützen. |
11. |
Das Schießen erfolgt nur auf ausdrücklicher Erlaubnis des Seminarleiter und nur auf das jeweils vorgegebene Ziel. Dabei ist den Anordnungen der Angestellten der Jagdschule, bzw. des jeweiligen Lehrbeauftragten und der Schießstandaufsicht unbedingt Folge zu leisten. Soweit Anordnungen durch die Jagdschüler nicht befolgt werden, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, bzw. den allgemeinen Benutzungsregeln des Schießstandes zuwider gehandelt wird, kann der Teilnehmer aus dem gesamten Kurs ausgeschlossen werden. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. |
12. |
Durch die Teilnahme am Lehrgang zum Erlangen des Jagscheines besteht keine Garantie zum Bestehen der Jägerprüfung. Das Erreichen des Zieles ist lediglich abhängig von intensivstem und umfangreichem Lernen der Themen, die sich mit jagdlicher Ausbildung beschäftigen. Dabei ist es unumgänglich, das Selbststudium nicht nur auf die im Lehrgang verwendeten Materialien zu beschränken, sondern eine vielfältig angebotene Literatur (Lehrbücher/ Jagdzeitschriften) und Computermedien zu nutzen. |
13. |
Bild- und Tonaufzeichnungen sind während des Unterrichtes nicht gestattet. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom weiteren Unterricht ausschließen. Eine Rückvergütung der bereits gezahlten Gebühren erfolgt in keinem Fall. |
14. |
Ihre Anmeldedaten werden zur Bearbeitung und Verwaltung in unserer EDV- Anlage gespeichert. |
15. |
Als Gerichtsstand wird 08280 Aue vereinbart. |
16. |
Belehrung über Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz:Ihre auf den Vertragsabschluss gerichtete vorstehende Willenserklärung können Sie begründungslos in Textform innerhalb von 2 Wochen ab wirksamem Vertragsabschluss
gegenüber der Jagdschule Erzgebirge widerrufen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung genügt. |
17. |
Sollten einzelne Bedingungen nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen Bedingungen bestehen. An der Stelle der nicht rechtsgültigen Bedingungen treten solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. |
Ein wichtiger Hinweis (erläuternde Ergänzung zu Punkt 01 dieser AGB):
Für die Jägerprüfung benötigt die Behörde vom Teilnehmer ein Führungszeugnis aus dem BZR.
Teilnehmer eines Kurses, die eine Strafe von 60 Tagessätzen erhalten haben, werden durch die Prüfungsbehörde 5 Jahre von der Zulassung zur Jägerprüfung gesperrt.
Nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr beträgt diese Sperre 10 Jahre.
Die Teilnahme an der Jägerausbildung in dieser Ausbildungseinrichtung beeinflusst in keinem Fall diese Sperrfristen. |
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