„Horrido und Weidmannsheil“
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Lehrgang/Prüfung







Jeder Ausbilder hat den Anspruch, dass seine Teilnehmer erfolgreich die drei Bestandteile der Jägerprüfung im Freistaat Sachsen absolvieren.
Diesen Anspruch hat auch die Jagdschule Erzgebirge. Nicht immer bilden Anspruch und Wirklichkeit eine Einheit - eine Prüfung bleibt eine Prüfung. Auch wenn man gern als Erfolgsquote nach einer Prüfung einhundert Prozent angegeben möchte.
Der Ehrgeiz der Lehrgangsteilnehmer ist so stark, dass sie bei einer späteren Prüfung bestehen. Mit der Anmeldung und Zulassung zur Jägerprüfung werden zur Jägerprüfung alle drei Prüfungsbestandteile absolviert. Bereits bestandene Prüfungen (Schießen, Schriftlich oder
mündlich-praktisch) gelten bis zum Bestehen der Prüfung maximal 18 Monate.

Prüfungsschießen Tontaube

Schießen - Tontaube

Bei der Prüfungsdisziplin „Tontaube“ gilt es, von 15 Tauben vier Tauben zu treffen.

Trainiert und geprüft wird auf dem Schießstand des
Wurftaubenclub 1990 e.V.

in Lauterbach.

 

 

Bestanden!

bestanden_2019

 

Schießen - Stehender Bock

Die Prüfungsdisziplin „Stehender Bock“ wird auf 100 Meter sitzend aufgelegt vom Hochsitz geschossen - Prüfungsanforderungen: von fünf (5) Schuss müssen mind. vier (4) Schuss in der 9 sein

Schießen - Laufender Keiler

Die Prüfungsdisziplin „Laufender Keiler“ wird auf 50 Meter stehend freihändig geschossen - Prüfungsanforderungen: von fünf (5) Schuss müssen mind. drei (3) Schuss in den Ringen sein

Trainiert und geprüft wird auf dem Schießstand des
Greifensteiner Schützen- und Jägerverein e.V.

in Schönfeld.

  Schriftliche und
mündlich-praktische Prüfung

Geprüft werden schriftlich und mündlich-praktisch die Prüfungsfächer:
• Jagdkunde
• Waffenkunde
• Verbraucherschutz
• Recht

Die exakten Abläufe und Bewertungen der Jägerprüfungen regelt die
Sächsische Jagdverordnung vom 27. August 2012